Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen

Zu unseren Schwerpunkten im Insolvenzrecht zählen u. a.:

Willkommen auf unserer Webseite zum Insolvenzrecht! Als Anwälte für Insolvenzrecht in Bremen werden wir Ihnen auf dieser Seite umfassende Informationen rund um das Thema Insolvenz zur Verfügung stellen. Dazu gehören sowohl allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren als auch spezielle Hinweise für Unternehmer und Privatpersonen.

Wir verstehen, dass die Insolvenz für Betroffene eine belastende und schwierige Zeit darstellen kann. Daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite nicht nur Fakten und Zahlen liefern, sondern auch praktische Tipps und Hilfestellungen anbieten. Unser Ziel ist es, Ihnen das Verfahren so transparent wie möglich zu gestalten und Ihnen Orientierung zu geben.

Wir hoffen, dass Sie auf unserer Webseite die gewünschten Informationen finden und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um uns zu kontaktieren oder besuchen Sie uns in unseren Räumlichkeiten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Fachkundige Bearbeitung

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte gewährleisten dank eingespielter Abläufe eine schnelle und fachkundige Bearbeitung Ihres Anliegens.

Insolvenzprävention

Durch die Erstellung von Liquiditätsbilanzen und Finanzplänen erkennen wir Insolvenzanzeichen frühzeitig und können entsprechend reagieren.

Kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, um Fragen bezüglich insolvenzrechtlicher Angelegenheiten zu stellen und Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Privatinsolvenz in Bremen

Die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren, das Privatpersonen zur Verfügung steht, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Sie ist eine Möglichkeit, sich von übermäßigen Schulden zu befreien und einen Neustart in Bremen zu wagen.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Krise befinden und Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt für Insolvenzrecht wenden. Er berät Sie, ob die Privatinsolvenz für Sie in Betracht kommt und welche Alternativen es gibt.

Die Privatinsolvenz umfasst in der Regel ein mehrjähriges Verfahren, während dessen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und einen Sanierungsplan erstellen müssen. Dieser Plan muss von einem Gericht genehmigt werden und legt fest, wie Sie Ihre Schulden tilgen werden. In der Regel werden dabei Teile Ihres Vermögens wie beispielsweise ein Eigenheim oder ein Auto veräußert, um die Schulden zu begleichen.

Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Ihnen in Bremen bei der Erstellung des Sanierungsplans und der Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Seite stehen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Er kann auch die Kommunikation mit Gläubigern und anderen Beteiligten vermitteln und dafür sorgen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Wenn Sie sich in einer finanziellen Krise befinden und Hilfe bei der Bewältigung Ihrer Schulden suchen, sollten Sie sich an uns wenden.

Welche Phasen hat eine Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz durchläuft in der Regel folgende Phasen:

  1. Antragstellung: Zunächst muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Der Antrag kann von Ihnen selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden.
  2. Verfahrenseröffnung: Das Insolvenzgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. Ist dies der Fall, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Verfahren leitet.
  3. Vermögensauskunft: In dieser Phase müssen Sie Ihr Vermögen offenlegen und eine Vermögensauskunft abgeben. Dazu gehören alle Einkommensquellen, Vermögenswerte und Schulden.
  4. Sanierungsplan: Auf Basis der Vermögensauskunft erarbeiten Sie in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan. Dieser muss von einem Gericht genehmigt werden und legt fest, wie Sie Ihre Schulden tilgen werden.
  5. Verfahrensdurchführung: In dieser Phase müssen Sie Ihren Sanierungsplan umsetzen und alle gesetzlichen Fristen einhalten. Der Insolvenzverwalter überwacht das Verfahren und kümmert sich um die Kommunikation mit Gläubigern und anderen Beteiligten.
  6. Verfahrensende: Wenn Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt haben und Ihre Schulden getilgt sind, wird das Verfahren beendet. In der Regel werden Sie danach von den restlichen Schulden befreit und können einen finanziellen Neustart wagen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Insolvenzverfahren individuell ist und sich die genauen Phasen und Zeiträume je nach den Umständen des Einzelfalls unterscheiden können.

Insolvenzplan in Bremen gestalten

Der Sanierungsplan ist auch unter dem Begriff Insolvenzplan bekannt. Als erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen erstellen und gestalten wir diesen gern für Sie. Ziel der Maßnahme ist es, einen Zahlungsvergleich zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen. Der Plan besteht aus zwei Teilen. In dem ersten, darstellenden Teil werden der Grund für die Insolvenz, die finanzielle Situation, die Sanierungsmaßnahmen inklusive aller notwendigen Schritte sowie das angestrebte Ziel beschrieben. Im zweiten, gestaltenden Teil werden die konkreten Maßnahmen zur Schuldenbereinigung exakt aufgeführt.

Sanierungsberatung

Sanierungsberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzrechts und kann für Unternehmen und Privatpersonen in schwierigen finanziellen Situationen von großem Nutzen sein. Ein Anwalt für Sanierungsberatung kann Ihnen bei der Suche nach Lösungen für Ihre finanziellen Probleme helfen und Ihnen bei der Umsetzung von Sanierungsplänen zur Seite stehen.

Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und nicht wissen, wie Sie Ihre Schulden bewältigen sollen, kann eine Sanierungsberatung durch einen Anwalt eine gute Option sein. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Prüfung Ihrer Finanzen und der Erstellung eines realistischen Sanierungsplans helfen. Dabei werden alle verfügbaren Optionen berücksichtigt, wie zum Beispiel eine Umschuldung, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sogar ein Insolvenzverfahren.

Ein Anwalt für Sanierungsberatung kann auch dabei helfen, die Kommunikation mit Gläubigern und anderen Beteiligten zu vermitteln und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Zudem kann ein Anwalt Ihnen bei der Einhaltung von Fristen und der Erfüllung von Verpflichtungen unterstützen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Insgesamt bietet eine Sanierungsberatung durch einen Anwalt die Möglichkeit, Ihre finanziellen Probleme auf strukturierte und rechtlich abgesicherte Weise zu lösen. Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und Unterstützung bei der Sanierung Ihrer Finanzen suchen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Sanierungsberatung wenden.

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Vertretung von Gläubigern

Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren haben Sie das Recht, Ihre Forderungen geltend zu machen und sich an der Verteilung von Vermögenswerten und anderen Ressourcen zu beteiligen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie Ihren Anteil am Vermögen des Schuldners erhalten.

Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Gläubigern bei der Prüfung ihrer Forderungen und der Ermittlung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren beraten. Er kann auch dabei helfen, die Kommunikation mit dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter zu vermitteln und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Zudem kann er Gläubigern bei der Einhaltung von Fristen und der Erfüllung von Verpflichtungen unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

Insgesamt bietet die Vertretung von Gläubigern durch einen Anwalt die Möglichkeit, Ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie Ihren Anteil am Vermögen des Schuldners erhalten. Wenn Sie als Gläubiger Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren suchen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Insolvenzanfechtung in Bremen durchsetzen

Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument im Insolvenzrecht, das Gläubigern die Möglichkeit gibt, bestimmte Transaktionen rückgängig zu machen, die vor der Insolvenz des Schuldners stattgefunden haben. Die Insolvenzanfechtung kann dazu beitragen, dass das Vermögen des Schuldners gerecht unter allen Gläubigern verteilt wird.

Wenn Sie als Gläubiger der Meinung sind, dass eine Transaktion, die vor der Insolvenz des Schuldners stattgefunden hat, ungerecht war oder dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Schuldners verringert wurde, kann es sinnvoll sein, die Insolvenzanfechtung in Betracht zu ziehen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und stellen sicher, dass das Vermögen des Schuldners gerecht unter allen Gläubigern verteilt wird.

Für eine Insolvenzanfechtung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und sie muss fristgerecht beim zuständigen Insolvenzgericht in Bremen gestellt werden. Unser Anwalt für Insolvenzrecht steht Ihnen bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Einhaltung der Fristen zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Insolvenzverschleppung in Bremen vermeiden

Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn es der Insolvenzverpflichtete versäumt, nach Kenntnis der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag zu stellen. Als natürliche Person sind Sie dagegen nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag über Ihr Privatvermögen zu stellen. Wenden Sie sich für maßgeschneiderte Lösungen frühzeitig an unseren Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen, wenn Sie vor einer Insolvenz stehen, um und eine Insolvenzverschleppung oder andere Nachteile zu vermeiden.

Firmeninsolvenz in Bremen beantragen

Unternehmen sind – mit nur wenigen Ausnahmen – dazu verpflichtet, eine Firmeninsolvenz in einem Regelinsolvenzverfahren durchführen zu lassen. Als Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen unterstützen wir Einzelunternehmen (Selbstständige), Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Körperschaften bei der Beantragung, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Dieser ist gemäß § 17 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder gemäß § 19 InsO in speziellen Konstellationen bei Überschuldung gegeben. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen den Gläubigern drei Optionen zur Verfügung: Liquidation (Zerschlagung), Sanierung oder übertragende Sanierung (Asset oder Share Deal). Falls Sie sich mit Anzeichen einer Firmeninsolvenz konfrontiert sehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich umgehend mit unserem Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen in Verbindung zu setzen.

Geschäftsführerhaftung

Im Falle der Insolvenzreife drohen dem Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person erhebliche persönliche Haftungsrisiken. Zu der sogenannten Geschäftsführerhaftung berät Sie unser Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen gern ausführlich.

Insbesondere droht eine Haftung gemäß § 64 GmbHG. Danach haftet ein Geschäftsführer, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife einer Gesellschaft noch Zahlungen vornimmt, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar sind. Die „Zahlung“ ist in weitem Sinne zu verstehen. So werden über reine Geldleistungen hinaus auch sonstige masseschmälernde Leistungen wie zum Beispiel die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren erfasst. Wird die Zahlung der Schuldnerin durch eine Gegenleistung ausgeglichen, entfällt die Einstandspflicht des Geschäftsführers.

Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns sind zum einen nur solche Zahlungen vereinbar, die zur Abwendung größerer Nachteile für die Insolvenzmasse, insbesondere zur Erhaltung von Sanierungschancen erforderlich sind, zum Beispiel also Zahlungen für Energielieferungen zur Aufrechterhaltung der Produktion. Zum anderen sind solche Zahlungen erlaubt, zu denen der Geschäftsführer öffentlich-rechtlich und strafbewehrt verpflichtet ist, wie zum Beispiel zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung oder der Umsatz- und Lohnsteuer.

Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt, kommt ebenfalls eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht. Dieser handelt pflichtwidrig, wenn er die dreiwöchige Frist zur Stellung des Insolvenzantrages überschreitet oder sie ohne Chance auf eine Sanierung voll ausschöpft. Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für den Geschäftsführer erkennbar sind. Bei der Dreiwochenfrist handelt es sich um eine absolute Höchstgrenze, da der Geschäftsführer nicht erst mit Eintritt der Insolvenzreife Sanierungsbemühungen ergreifen darf, sondern bereits bei ersten Krisenanzeichen. Für eine Haftung reicht ein fahrlässiges Handeln aus. Bei einer objektiven Insolvenzreife wird das Verschulden des Geschäftsführers vermutet. Diese kann er nur dann widerlegen, wenn die Insolvenzreife für ihn trotz Aufstellen einer Liquiditätsbilanz und eines Vermögensstatus, die bei anhaltenden Krisenanzeichen regelmäßig durchgeführt werden müssen, nicht erkennbar war. Gelingt ihm das nicht, haftet er den Gläubigern, die nach Eintritt der Insolvenzreife einen Vertrag mit der Schuldnerin abgeschlossen haben und nun einen Zahlungsausfall erleiden.

Weiterhin besteht eine Haftungsgefahr für Geschäftsführer, die zwar die Löhne auszahlen, jedoch nicht die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dieses Verhalten stellt einen Straftatbestand dar und wird von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zusätzlich kann der Geschäftsführer auch persönlich in die Haftung genommen werden.

Auch nach § 69, 34 AO kann sich für den Geschäftsführer eine persönliche Haftung ergeben, wenn steuerrechtliche Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt werden. Hier ist zu beachten, dass sich der Geschäftsführer nicht mit dem Argument rechtfertigen kann, dass er die notwendigen steuerrechtlichen Kenntnisse nicht hatte.

Unser Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen berät Sie im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens im Hinblick auf die Geschäftsführerhaftung sowie die Haftungsvermeidung und kümmert sich im Falle der Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter um eine Abwehr der Ansprüche.

Insolvenzstrafrecht

Neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken drohen einem Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person im Falle der Insolvenz auch strafrechtliche Sanktionen, insbesondere wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt oder die Buchführungspflicht verletzt wurde.

Im Vorfeld einer Insolvenz entwickeln wir eine Strategie zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken. Wir übernehmen selbstverständlich auch Ihre Vertretung in einem Ermittlungsverfahren.

Melden Sie sich bei uns

Rechtsanwalt Tim Wolter ist spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht in unserer Kanzlei in Bremen. Ob es um eine Privat- oder Firmeninsolvenz geht, Sie Unterstützung bei einer Insolvenzanfechtung benötigen oder präventiv vorsorgen möchten – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Erste Informationen zum Thema Insolvenzrecht sowie zu weiteren Rechtsgebieten erhalten Sie in unserem Wissensbereich.

Insolvenzrecht bei der Anwalt Staab.Kollegen in

FAQ

Erfahrungsgemäß müssen Sie mit Gerichtskosten zwischen 1.000,00 und 1.800,00 Euro rechnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger und ob eine Insolvenzmasse besteht.

Wer übernimmt bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt die Kosten? Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Für einkommensschwache Schuldner besteht die Möglichkeit, einen „Beratungshilfeschein“ für die Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung beim Amtsgericht zu beantragen.

Die für die Privatinsolvenz geltenden Freibeträge sind einer Tabelle – der Pfändungstabelle – zu entnehmen. Danach gilt unter anderem Folgendes (Stand: 01.07.2022): Einkommen bis zu 1.339,99 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu.

Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Eine Privatinsolvenz kann ratsam sein, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist, ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt.

Grundsätzlich muss Ihr Lebenspartner oder Ehepartner nicht für Ihre Schulden aufkommen, sofern er nicht als Bürge aufgetreten ist. Aber es ist wichtig, das in Ihrer Beziehung oder Ehe, die Eigentumsverhältnisse klar erkennbar sind. Die Privatinsolvenz hat keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner.

Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

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